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wirtschaftsrecht

Spanisches Wirtschaftsrecht

Spanisches Wirtschaftsrecht

Deutsch spanische Kanzlei und deutsch spanischer Rechtsanwalt beraten Sie bei Investitionen, Projekten, Firmengründungen, Fusionen, Umsiedlungen in Deutschland und Spanien. Insbesondere die Gründung von spanischen GmbH s ( S.L.) oder spanischen Aktiengesellschaften ( S.A. ) ist eines unserer Schwerpunkte. Wir vertreten und beraten Sie bei Hauptversammlungen, Geschäftsführung o. Vorstandswahlen, sämtlichen gesellschaftlichen Beschlüssen.



Die spanische Wirtschaft wächst weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt mit aktuell 3,4 %. Damit ist Spanien für viele Deutsche nicht nur Urlaubsland, sondern zunehmend auch Zielgebiet wirtschaftlicher Betätigungen. Zur wirtschaftlichen Betätigung bieten sich verschiedene gesellschaftliche Formen an. Unter den meist verbreitesten befindet sich die S.L. ( sociedad limitada = spanische GmbH ) und die SLNE ( Sociadad Limitada Nueva Empresa=Mini GmbH ). Für größere Projekte und Investitionen,

Konzernen und transnationalen Firmen bietet sich die Gesellschaftsform der S.A. ( sociedad anónima = spanische AG )an. Sie sind Auswanderer und wollen sich in Spanien selbständig machen? Haben bereits ein Unternehmen in Deutschland und wollen mit Ihrer wirtschaftlichen Betätigung nach Spanien expandieren ? Wollen eine Firma in Spanien kaufen und oder verkaufen ? Als Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen begleiten und beraten wir Sie bei Ihrem wirtschaftlichen Betätigungsvorhaben in Spanien von der Erstberatung bis zum Jahresabschluss kompetent und in Ihrer Muttersprache


Unsere Leistungen im spanischen Wirtschaftsrechts :

Spanien ist das Ziel zahlreicher Direktinvestitionen in sämtlichen Industriebranchen und stellt einen der attraktivsten Märkte der Welt dar. Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt deshalb in der Beratung und Betreuung von Untenehmen und Gesellschaften, die in Spanien Investitionen tätigen oder zu tätigen beabsichtigen. In der Kanzlei werden Verträge mit spanischem und internationalem Bezug erstellt, wie z.B. Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Joint Ventures und andere Arten von Kooperationsverträgen zwischen Unternehmen - von Werkverträgen über Lizenzverträge bis hin zum Franchising. Die Kanzlei berät und unterstützt ihre Mandanten in Fragen der Verhandlung, Durchführung, Auslegung und Beendigung von Verträgen. Von Deutschland aus gründet die Kanzlei spanische Gesellschaften. Weitere Handlungen wie Namens- oder Sitzänderung, Umwandlung, Spaltung, Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften werden ebenfalls von Deutschland aus veranlasst. In der Kanzlei werden spanische GmbHs und Aktiengesellschaften in ihrem Rechtsalltag betreut und beraten. Die Beratung umfasst Strategie, Planung und Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und Vorstandssitzungen sowie Haftungsfragen und Kapitalstrukturierungen. Durch unseren Zugang zu sämtlichen spanischen Handelsregistern kann die Kanzlei für Sie zuverlässige Informationen über die finanziellen Verhältnisse von in Spanien eingetragenen Gesellschaften oder deren Geschäftsführern ermitteln. Bei Bedarf sorgt die Kanzlei dafür, dass Steuererklärungen, Anmeldungen und sonstige Dokumente im Namen der Unternehmer bei den zuständigen Behörden fristgerecht eingereicht werden. Da sämtliche Geschäftshandlungen steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, bietet die Kanzlei neben der handelsrechtlichen Leistung auch eine fundierte steuerliche Beratung an.


Durch Zulassung unserer Abogados bei allen Gerichten Spaniens können wir Sie bei der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche während des spanischen Verfahrens durch alle Instanzen hindurch vertreten. Darüber hinaus stellt die Kanzlei ihren Mandanten Kenntnisse über den Sonderstatus der Kanarischen Inseln ( sog. Kanarische Sonderzone - ZEC - ) in steuerlicher wie wirtschaftlicher Hinsicht zur Verfügung und setzt diese zugunsten der Vorhaben ihrer Mandanten ein. Darüber hinaus betreiben wir für Sie auch die Zwangsvollstreckung in das in Spanien belegene Vermögen von Schuldnern, gegen die Sie in Deutschland einen Titel erwirkt haben. Zwar ist das Verfahren zur Vollstreckung von Titeln im Ausland durch verschiedene EG - Verordnungen sukzessive vereinfacht worden. Die Rechtslage stellt sich für den juristischen Laien allerdings immer noch unübersichtlich dar. Mithilfe unserer Kanzlei können sie beispielsweise die Zwangsvollstreckung in die Immobilie ihres Schuldners in Spanien unkompliziert, zügig und kostengünstig betreiben, und das ganz bequem von Deutschland aus. Des Weiteren unterstützen und beraten wir Sie gerne bei Ihren unternehmerischen Projekten in Spanien.


Firmengründung Spanien :

1. Einleitung :

Die spanische Wirtschaft wird nach Auskunft des nationalen spanischen Statistikinstitutes auch in Zukunft weiter wachsen. Für ausländische Unternehmen bieten sich daher auch weiterhin interessante Geschäftsmöglichkeiten auf dem spanischen Markt. Hier zählt wie auch bei jeder anderen wirtschaftlichen Unternehmung, dass man sich vor seiner Entscheidung kompetent beraten lässt, insbesondere bei der Wahl der richtigen Rechtsform der Gesellschaft damit die Weichen auf wirtschaftlichen Erfolg gestellt werden. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen daher bei Ihrer Entscheidungsfindung, welche Rechtsform für Ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien geeignet ist helfen. Weitere Informationen über eine Firmengründung finden Sie auf unseren Seiten.


Erreichbarkeit

  • Anwaltssozietät:
    Castillo - González & Kollegen,
    D-40212 Düsseldorf, Königsallee 14

    +49 ( 0 ) 211 - 163 - 751 - 76
    +49 ( 0 ) 176 - 233 - 249 - 65
  • Webseite:
    www.Deutschspanischeranwalt.de
    www.Castillo-gonzalez.de
    kanzlei@castillo-gonzalez.de
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