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spanischesrecht

Spanisches Recht

Spanisches Recht

Als Deutsch - Spanische Kanzlei, Rechtsanwalt und Abogado betreuen und beraten wir Sie im spanischen Recht, bei Nachabwicklungen, Gestaltung und Errichtung von spanischen Testamenten, beim Kauf / Verkauf von spanischen Immobilien, Fincas, Ferienhaus, im Arbeitsrecht, bei Prüfung von Arbeitsvertrag, vertreten Sie bei Kündigungen, bei Scheidungen, Trennungen, Zugewinnausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, bei der Firmengruendung in Spanien, Gründung von spanischer GmbH S.L. oder spanischer AG S.A.. sowie in vielen weiteren Bereichen, die wir Ihnen nachfolgend detaillierter vorstellen wollen.




Da unsere Abogados in ganz Spanien vor jedem Gericht zugelassen sind, können wir Ihre Angelegenheiten auch gerichtlich vertreten, d.h. wir führen für Sie Klagen, erwidern und verteidigen Sie gegen Klagen in Spanien, erheben Widerklagen und machen Ihre Ansprüche gerichtlich geltend. Wir sind für Sie in ganz Spanien tätig, insbesondere auf Mallorca, in der Region Malaga, Costa del Sol, Region Madrid, Region Barcelona, Region Alicante, Costa Blanca und auf dem Kanaren.

Unsere Schwerpunkte :

Spanien ist und bleibt das Urlaubsland Nr. 1 der Deutschen. Viele sprechen sogar vom 17. Bundesland Mallorca. Mit rund 55 Millionen Touristen jährlich ist Spanien das zweitbeliebteste Urlaubsland weltweit. Viele möchten nicht nur Urlaub machen, sondern sich auch den Traum einer eigenen Immobilie in Spanien erfüllen. Nach neusten Erkenntnissen besitzen bereits ca. 500.000 Deutsche eine Immobilie in Spanien. Tendenz weiter steigend. Als Anwaltssozietät begleiten wir Sie in allen Belangen des deutsch-spanischen Rechts. Die wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zwischen den Menschen beider Länder werden immer enger und vielschichtiger. Dies hat zur Folge, dass rechtliche Sachverhalte zwischen dem deutschen und spanischen Recht weiter zunehmen. Beispiele sind hier Unternehmungen von deutschen Firmen in Spanien, bzw. spanischen Firmen in Deutschland. Kauf und Verkauf von Feriendomizilen von Deutschen in Spanien, Arbeitsaufnahme von deutschen Arbeitnehmern in Spanien, Zwangsvollstreckungen von Kindesunterhalt in Spanien bzw. Deutschland, Rückwanderung von spanischen Einwanderern von Deutschland nach Spanien, Existenzgründungen in Spanien, Geltendmachung von Reisemängeln im Urlaubsland Spanien, Nachlassabwicklungen von ( gemischt ) deutschen und spansichen Vermögen, Strafverfahren in Spanien usw usw. Dies hat zur Folge, dass heutige Mandanten im Bereich des deutsch-spanischen Rechts Rechts- und Steuerberater benötigen, die sich sowohl im spanischen wie auch deutschen Recht auskennen und Ihre Interessen sowohl in Spanien als auch in Deutschland verteten können.


Die Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen kann hierbei auf seine Rechtsanwälte und Abogados zurückgreifen, die sowohl Kenntnisse des deutschen wie auch spanischen Rechts vorweisen können. Diese Kenntnisse sind erlangt worden durch Studium der Rechtswissenschaften an deutschen und spanischen Universitäten, durch frühere Tätigkeiten bei deutsch-spanischen Rechtsanwaltskanzleien sowie diverse Fortbildungen. Sämtliche Mitglieder der Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen beherrschen mehrere Sprachen in Wort und Schrift und können daher sowohl in der deutschen wie auch spanischen, englischen und portugiesischen Sprache beraten. Als Anwaltssozietät können wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten sowohl in Spanien wie auch in Deutschland vor sämtlichen Gerichten, Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen vertreten, da die Anwälte sowohl in Spanien wie auch in Deutschland zugelassen sind.


Unsere Leistungen :

Spezielles Augenmerk verdient das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung und dem Kauf von spanischen Immobilien, wie auch der steuerrechtlichen Behandlung. In deutschen-spanischen erbrechtlichen Angelegenheiten begleiten wir unsere Mandanten von der Erstberatung, über die Nachlassabwicklung bis zur steuerlichen Beratung umfangreich und zweisprachig. Im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts beraten wir unsere Mandanten im Bereich der Firmengründung und -verlegung in und nach Spanien, bei dem Erwerb oder Verkauf von spanischen Firmen, wie auch bei der steuerrechtlichen Abwicklung. Hierbei arbeiten wir eng mit spanischen Steuerberatern zusammen. Daneben beraten wir Spanier in Deutschland in allen Belangen des deutschen und spanischen Rechts in ihrer Muttersprache und vertreten ihre Interessen vor sämtlichen spanischen und deutschen Behörden.

Erreichbarkeit

  • Anwaltssozietät:
    Castillo - González & Kollegen,
    D-40212 Düsseldorf, Königsallee 14

    +49 ( 0 ) 211 - 163 - 751 - 76
    +49 ( 0 ) 176 - 233 - 249 - 65
  • Webseite:
    www.Deutschspanischeranwalt.de
    www.Castillo-gonzalez.de
    kanzlei@castillo-gonzalez.de
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