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Spanisches Prozessrecht

Spanisches Prozessrecht

Aufgrund der Zulassung unserer Abogados ( spanischer Rechtsanwälte ) in Spanien können wir vor allen spanischen Gerichten auftreten und die Interessen unserer Mandanten vertreten. In unserer Kanzlei bereiten wir für Sie Forderungen und Klagen vor und machen so Ihre Ansprüche von Deutschland aus gegen in Spanien ansässige Personen und Firmen gerichtlich und außergerichtlich geltend.




Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich der Wirtschaftsklagen, insbesondere auf dem Gebiet des spanischen Wirtschaftsrecht, Kaufrecht, Handelsrecht und der Hypothekenvollstreckung sowie der Durchsetzung von Vermögensansprüchen im Allgemeinen.

Informationen zum spanischen Prozessrecht

Wir betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung in das in Spanien belegene Vermögen von Schuldnern, gegen die Sie in Deutschland einen Titel erwirkt haben. Wir behalten für Sie in diesem schwer überschaubaren Rechtsgebiet den Überblick, so dass die Zwangsvollstreckung von Titeln aus Deutschland in Spanien effizient und kostengünstig betrieben werden kann.


Weitere Informationen werden in kürze folgen.


Erreichbarkeit

  • Anwaltssozietät:
    Castillo - González & Kollegen,
    D-40212 Düsseldorf, Königsallee 14

    +49 ( 0 ) 211 - 163 - 751 - 76
    +49 ( 0 ) 176 - 233 - 249 - 65
  • Webseite:
    www.Deutschspanischeranwalt.de
    www.Castillo-gonzalez.de
    kanzlei@castillo-gonzalez.de
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